Finanzen

 

 

 

Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe

Sitz Markgröningen

Landkreis Ludwigsburg

 

I. Die Verbandsversammlung hat am 17.04.2024 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in der jeweiligen Fassung, in Verbindung mit den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) den Wirtschaftsplan 2 0 2 4 beschlossen.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2 0 2 4 (01.01.2024 – 31.12.2024) wird festgestellt:

 

1. Erfolgsplan                                                                                                                     

 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

2.089.380 €

 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

2.089.380 €

 Jahresergebnis

0 €

 

2. Liquiditätsplan                                                                                                                

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.062.380 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.477.880 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

584.500 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.000 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.160.200 €

2.6

veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 1.159.200 €

2.7veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

-574.700 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.103.700 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-529.000 €

2.10veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

574.700 €

2.11veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10)

0 €

 

3. Kreditaufnahmen                                                                                                          

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

1.103.700 €

 

4. Verpflichtungsermächtigungen                                                                                   

Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

820.000 €

 

5. Kassenkredite                                                                                                                 

Höchstbetrag der Kassenkredite

400.000 €

6. Die Jahresumlage (Betriebskostenumlage) nach § 12 der Verbandssatzung wird

vorläufig auf                                                                                                    2.017.100 €

festgesetzt.

Sie setzt sich zusammen aus:

 a)  der Umlage der festen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 a) der Verbandssatzung in

      Höhe von 9.805,21 € je Liter pro Sekunde Beteiligungsquote

      b)  der Umlage der beweglichen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 b) der Verbands- 

satzung in Höhe von 0,62999 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser.

 

7. Eine Umlage für den Kapitalbedarf (Vermögensumlage) nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung wird im Wirtschaftsjahr 2024 nicht erhoben.

 

Die endgültige Höhe der Betriebskosten- und Vermögensumlage (Nr. 6 und 7) werden von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2024 festgesetzt.

 

ausgefertigt: 17.04.2024

Rainer Schäuffele, Verbandsvorsitzender

 

II. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 29.04.2024, Az.: L-02 / 902.51

    die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024

    gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

 

    Gleichzeitig wurden

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen

      Kreditaufnahmen für den Liquiditätsplan des Wirtschaftsplans i.H.v. 1.103.700 €,

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die durch Kredite zu finanzierende

      Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für den Liquiditätsplan des  

      Wirtschaftsplans i.H.v. 480.470 €

    sowie

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite für

      den Wirtschaftsplan i.H.v. 400.000 €

    genehmigt.

 

          BWG 815.91: Wirtschaftsplan 2024/13.05.2024-Hu.