Finanzen
Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe
Sitz Markgröningen
Landkreis Ludwigsburg
I. Die Verbandsversammlung hat am 17.04.2024 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in der jeweiligen Fassung, in Verbindung mit den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) den Wirtschaftsplan 2 0 2 4 beschlossen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2 0 2 4 (01.01.2024 – 31.12.2024) wird festgestellt:
1. Erfolgsplan
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 2.089.380 € | |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 2.089.380 € | |
Jahresergebnis | 0 € |
2. Liquiditätsplan
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.062.380 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.477.880 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 584.500 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.000 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.160.200 € |
2.6 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 1.159.200 € |
2.7 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | -574.700 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.103.700 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -529.000 € |
2.10 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 574.700 € |
2.11 | veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 0 € |
3. Kreditaufnahmen
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen | 1.103.700 € |
4. Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 820.000 € |
5. Kassenkredite
Höchstbetrag der Kassenkredite | 400.000 € |
6. Die Jahresumlage (Betriebskostenumlage) nach § 12 der Verbandssatzung wird
vorläufig auf 2.017.100 €
festgesetzt.
Sie setzt sich zusammen aus:
a) der Umlage der festen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 a) der Verbandssatzung in
Höhe von 9.805,21 € je Liter pro Sekunde Beteiligungsquote
b) der Umlage der beweglichen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 b) der Verbands-
satzung in Höhe von 0,62999 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser.
7. Eine Umlage für den Kapitalbedarf (Vermögensumlage) nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung wird im Wirtschaftsjahr 2024 nicht erhoben.
Die endgültige Höhe der Betriebskosten- und Vermögensumlage (Nr. 6 und 7) werden von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2024 festgesetzt.
ausgefertigt: 17.04.2024
Rainer Schäuffele, Verbandsvorsitzender
II. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 29.04.2024, Az.: L-02 / 902.51
die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024
gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Gleichzeitig wurden
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für den Liquiditätsplan des Wirtschaftsplans i.H.v. 1.103.700 €,
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die durch Kredite zu finanzierende
Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für den Liquiditätsplan des
Wirtschaftsplans i.H.v. 480.470 €
sowie
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite für
den Wirtschaftsplan i.H.v. 400.000 €
genehmigt.
BWG 815.91: Wirtschaftsplan 2024/13.05.2024-Hu.